7 von 9 fügte Auflage zu. Eine mildere Massnahme ist nicht erkennbar, da bereits die Auflage einen Kompromiss darstellt. Auch die farblich angepasste Solaranlage wird das Ortsbild und die Wirkung des Baudenkmals in gewisser Weise beeinträchtigen, da auch diese das Sonnenlicht reflektiert und der Materialunterschied zu Tonziegeln erkennbar bleibt. Allerdings ist die Beeinträchtigung durch die Farbanpassung stark reduziert. Eine Reduktion der Fläche oder ein anderer Standort der Anlage ist nicht zweckdienlich. Ein milderes Mittel mit dem gleichen Erfolg ist also nicht erkennbar.