Die Beschwerdeführenden machen in ihrer Beschwerde geltend, die verfügten Auflagen seien nicht verhältnismässig. Gemäss Baubewilligung seien die Solarmodule in der Farbigkeit der bestehenden Dacheindeckung zu wählen. Dies hätte gemäss den Beschwerdeführenden zur Folge, dass sich die Kosten der Solaranlage um knapp 100 % erhöhten (auf Fr. 25'800.– beziehungsweise Fr. 570.– pro Modul Mehrkosten) und sich die Leistung der gesamten Solaranlage um 25 % reduziere. Aufgrund der Quellenschutzzone seien die Beschwerdeführenden weitgehend vom Strom abhängig. Ein Öltank oder eine Erdsonde sei weder mit den politischen Klimazielen noch mit der Quellenschutzzone vereinbar.