Diese besonderen Umstände sind vorliegend gegeben. Die Liegenschaft liegt in dem im ISOS eingetragenen Dorfteil R mit dem höchsten Erhaltungsziel A. Zudem befindet sie sich im Perimeter des Umgebungsschutzes eines denkmalgeschützten Objekts und in der Dorfzone, in welcher auf kommunaler Ebene klare Vorgaben zur Gestaltung gemacht werden. Grundsätzlich wird dem Gemeinderat bezüglich Ortsbildschutz ein grosser Ermessensspielraum eingeräumt. Angesichts der vorliegenden Detaillierung der kommunalen Nutzungsvorschriften und der nationalen Schutzwürdigkeit des Ortsbilds ist der Ermessensspielraum der rechtsanwendenden Behörden allerdings wesentlich eingeschränkt.