Der Fachberaterin Siedlungsentwicklung und Ortsbild BVU ist somit zuzustimmen, dass die geplante Photovoltaikanlage das Ortsbild von R beeinträchtigt. Die verfügten Auflagen der Kantonalen Denkmalpflege BKS tragen dazu bei, dass sich die geplante Anlage – insbesondere farblich – besser in die Dachlandschaft integrieren kann. Auch bezogen auf den Ortsbildschutz sind die verfügten und angefochtenen Auflagen somit gerechtfertigt. 5.2