48, Votum N.). Sowohl die Aufnahme im ISOS mit Erhaltungsziel A als auch die kommunalen Bestimmungen zum Ortsbildschutz zielen darauf ab, dieses wertvolle Ortsbild zu schützen. Vor diesem Hintergrund läuft die geplante Photovoltaikanlage aufgrund ihrer Dimension, der dunkeln Farbe und dem Material genau diesen Schutzzielen zuwider, die den Dorfteil R so einzigartig und unverkennbar machen. Die Schlussfolgerung der Fachberaterin Siedlungsentwicklung und Ortsbild BVU, die Solaranlage beeinträchtige das Ortsbild, ist somit nicht zu beanstanden (AS-Protokoll, S. 6, act. 47, Votum N).