Die Gemeinde Q. hat das Schutzziel gemäss ISOS im kommunalen Recht mit mehreren Bestimmungen zum Ortsbildschutz umgesetzt. Insbesondere in der Dorfzone gemäss § 5 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) von R (beschlossen von der Gemeindeversammlung am […], genehmigt vom Grossen Rat am […]) hat die kommunale Legislative mehrere Bestimmungen zum Schutz des Ortsbildes erlassen. Gemäss § 5 Abs. 3 BNO müssen sich alle Bauten harmonisch in das Dorfbild einfügen, und zwar insbesondere hinsichtlich der kubischen Erscheinung, der Wahl der Baumaterialien und der Dachund Fassadengestaltung. Nach § 5 Abs. 4 BNO sind auf Hauptgebäuden Flachdächer nicht zulässig.