4 von 9 geschränkt zur Anwendung (Beschwerdeantwort, S. 3, act. 27). Die geplante Anlage ist in Übereinstimmung mit der Beurteilung der Kantonalen Denkmalpflege BKS sodann auch geeignet, die Wahrnehmung des geschützten Baudenkmals zu beeinträchtigen. Wie die Kantonale Denkmalpflege BKS überzeugend ausführt, wirkt sich die Realisierung von Solaranlagen nicht nur auf die Gestaltung einzelner Gebäude aus, sondern tangiert mitunter ganze Baugruppen. Insofern ist die gestalterische Einpassung solcher Anlagen von grosser Bedeutung.