Zu prüfen bleibt, ob die geplante Anlage die Wirkung des kantonal geschützten Baudenkmals " N._____" beeinträchtigt. Die als " N._____" bezeichnete Liegenschaft ist als geschütztes Objekt im kantonalen Denkmalschutzinventar unter der Bezeichnung "E, N._____ mit Ökonomie", eingetragen. Der Schutzumfang wird als "integral" bezeichnet und umfasst damit die ganze Liegenschaft. Der Argumentation der Beschwerdeführenden, der Schutzumfang des Baudenkmals beziehe sich nur auf die Strassenseite und den Innenausbau, kann daher nicht gefolgt werden. Der kurze Beschrieb im Denkmalschutzinventar hat rein informativen Charakter und dient der Identifikation und Vermittlung.