In der Beschwerdeantwort vom 14. November 2022 kommt die Kantonale Denkmalpflege BKS bei der Festlegung der relevanten Umgebung zum Schluss, dass sich der Umgebungsschutz nicht nur auf die direkt benachbarte Parzelle erstrecken könne. Der Zusammenhang des Denkmals mit seiner Umgebung werde vielmehr durch die umgebende Kulturlandschaft und die zeilenartige Bebauung längs der Dorfstrasse gebildet. Für deren Ensemblewirkung komme der ziegelgedeckten Dachlandschaft eine zentrale Bedeutung zu.