Auf Bundesebene sei das ISOS das wichtigste Instrument zum Schutz der Umgebung. Es scheide neben den die Ortsbilder gliedernden Gebieten und Baugruppen "Umgebungszonen" und "Umgebungsrichtungen" beziehungsweise "Ortsbildteile" aus, die sowohl in enger als auch weiträumiger Beziehung zur schützenswerten Bebauung stehen (Grundsatzdokument vom 22. Juni 2018 der EKD zum Schutz der Umgebung von Denkmälern, S. 2 f.). In der Beschwerdeantwort vom 14. November 2022 kommt die Kantonale Denkmalpflege BKS bei der Festlegung der relevanten Umgebung zum Schluss, dass sich der Umgebungsschutz nicht nur auf die direkt benachbarte Parzelle erstrecken könne.