Die Reichweite des Umgebungsschutzes wird weder im Gesetz noch in der Verordnung im Sinne einer konkreten Distanz definiert. Auch die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) des Eidgenössischen Departements des Innern definiert den Umgebungsbereich nicht mittels einer genauen Distanzangabe. Die EKD definiert den Begriff der massgeblichen Umgebung des Denkmals vielmehr als denjenigen Bereich, der zum Wert des Denkmals beiträgt. Der Beitrag kann struktureller, funktioneller und visueller Natur sein (Grundsatzdokument vom 22. Juni 2018 der EKD zum Schutz der Umgebung von Denkmälern, S. 2).