Die Kantonale Denkmalpflege BKS entgegnet in ihrer Beschwerdeantwort vom 14. November 2022, für die Wahrnehmung und Wirkung des Schutzobjekts sei die räumliche und visuelle Prägung der Situation massgebend, die sich nicht nur an Parzellengrenzen oder Bautiefen messen lasse. Der Umgebungsschutz umfasse sowohl einen Nahschutz als auch einen Fernschutz. Aus denkmalpflegerischer Sicht werde bestritten, dass die geplante Solaranlage nicht im Umgebungsschutzbereich liege (Beschwerdeantwort, S. 2, act. 28). Eingebettet in die Hügellandschaft des Jura sei der Ortsteil R von allen Seiten gut einsehbar.