R, als Dorfteil von Q., ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) eingetragen. Östlich der Liegenschaft der Beschwerdeführenden liegt in einer Entfernung von rund 33 m das kantonal geschützte Baudenkmal " N._____". Um dieses Baudenkmal nicht in seiner Wirkung zu beeinträchtigen, stimmte die Kantonale Denkmalpflege BKS dem Vorhaben nur unter der Auflage zu, die Solaranlage sei als integrierte Anlage in der Farbigkeit der Dacheindeckung zu gestalten. Die Liegenschaft der Beschwerdeführenden liegt in der Dorfzone und steht unter kommunalem Volumenschutz. 2. Parteistandpunkte