Ihr Entscheid ist ein auf besonderer Sachkenntnis beruhendes Werturteil, das der Kontrolle durch eine Beschwerdeinstanz nur beschränkt zugänglich ist. Diese Zurückhaltung rechtfertigt sich, weil materielle Bewertungen kaum überprüfbar sind, zumal der Rechtsmittelbehörde in der Regel nicht alle massgeben Faktoren der Bewertung bekannt sind. So ist es ihr in der Regel nicht möglich, sich über den im Unterricht vermittelten Stoff, die Gesamtheit der Leistungen der Beschwerdeführerin in der Prüfung und die Leistungen der übrigen Kandidaten ein zuverlässiges Bild zu machen.