In ihrer Beschwerde vom 12. Juli 2022 beanstandet die Beschwerdeführerin zunächst die Bewertungen ihrer praktischen Arbeit und nimmt in einem separaten Schreiben zu den aus ihrer Sicht unzureichend bewerteten Punkten Stellung. Dabei macht die Beschwerdeführerin geltend, sie habe in vielen Handlungskompetenzbereichen trotz ausschliesslich positiver Bewertung nicht die volle Punktzahl erzielt, was den Schluss von willkürlichen Punkteabzügen nahelege (vgl. Beschwerde vom 12. Juli 2022, S. 1–2, act. 9; Beschwerdebeilage 5, act. 4). Damit beantragt die Beschwerdeführerin sinngemäss eine Überprüfung der Bewertungen ihrer praktischen Arbeit. 3.2