Mit E-Mail-Nachricht vom 16. März 2022 sicherte die Vorgesetzte der Mutter der Beschwerdeführerin zu, dass sie in der Lage sei, eine objektive Beurteilung der anstehenden individuellen praktischen Arbeit zu machen. Des Weiteren teilte sie der Mutter der Beschwerdeführerin mit, dass ein Expertenwechsel von Seiten des Lehrbetriebs nicht infrage komme.