Trotz dieser schriftlichen Einverständniserklärung wandte sich die Mutter der Beschwerdeführerin in der Folge mit E-Mail vom 15. März 2022 an die Vorgesetzte, worin sie ihre Bedenken bezüglich "fehlender emotionaler Neutralität" der Vorgesetzten äusserte und infolgedessen um einen anderen Prüfungsexperten für die praktische Arbeit der Beschwerdeführerin ersuchte (vgl. Beschwerdebeilage 6, act. 4). Mit E-Mail-Nachricht vom 16. März 2022 sicherte die Vorgesetzte der Mutter der Beschwerdeführerin zu, dass sie in der Lage sei, eine objektive Beurteilung der anstehenden individuellen praktischen Arbeit zu machen.