Die Beschwerdeführerin begründet ihre Beschwerde im Wesentlichen damit, dass die vorgesetzte Fachkraft H. (fortan: Vorgesetzte) nicht neutral beziehungsweise ihr gegenüber befangen gewesen sei. Dabei beschreibt die Beschwerdeführerin verschiedene Vorkommnisse im Lehrbetrieb während ihrer Ausbildungszeit und verweist insbesondere auf eine Äusserung ihrer Vorgesetzten betreffend die Erfolgschancen der Beschwerdeführerin bei der Abschlussprüfung. Insbesondere macht die Beschwerdeführerin geltend, dass sie von dieser gemobbt worden sei (vgl. Beschwerde vom 12. Juli 2023, S. 2–3, act. 7–8; Eingaben der Beschwerdeführerin vom 12. August 2022, act. 13, und vom 9. September 2022, S. 1–2, act.