Neben den erhobenen Rügen gegen den Entscheid der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule BKS vom 21. Juni 2022 erhebt die Beschwerdeführerin Mobbing-Vorwürfe gegen ihre Vorgesetzte beziehungsweise gegen das K., welche unter anderem die unzulässigen Arbeitszeiten während der Lehrjahre und das ausgestellte Arbeitszeugnis betreffen (vgl. Beschwerde vom 12. Juli 2022, S. 1 ff., act. 6–9; Eingabe vom 12. August 2022, S. 1 f., act. 13; Replik vom 9. September 2022, S. 1 ff., act. 33 f.; Eingabe vom 21. Oktober 2022, S. 1 f., act. 41). Zu diesen Vorbringen der Beschwerdeführerin ist vorab anzumerken, dass sie nicht vom Streitgegenstand erfasst sind.