SBFI als bestanden, wenn der Qualifikationsbereich "praktische Arbeit" mit der Note 4 oder höher bewertet und die Gesamtnote 4 oder höher erreicht wird. Die Beschwerdeführerin hat zwar eine Gesamtnote von 4,1 erzielt, aber im Qualifikationsbereich "praktische Arbeit" mit der Note 3,8 die erforderliche Minimalnote nicht erreicht (vgl. Notenausweis vom 21. Juni 2022, act. 1). Mit dem Entscheid der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule BKS vom 21. Juni 2022 wurde das Qualifikationsverfahren der Beschwerdeführerin deshalb als nicht bestanden erklärt (vgl. act. 3). 1.2