Nach Art. 18 Abs. 1 lit. c der vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erlassenen Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Gesundheit/Fachmann Gesundheit mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 5. August 2016 (fortan: Verordnung SBFI) umfasst das Qualifikationsverfahren unter anderem den Qualifikationsbereich einer individuellen praktischen Arbeit (IPA), welcher gegen Ende der beruflichen Grundbildung geprüft wird. Die lernende Person muss im Rahmen von im beruflichen Alltag eingebetteten Situationen zeigen, dass sie fähig ist, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen.