Im Gegenteil handelt es sich um eine betriebsnotwendige Baute, ohne welche das geplante Ladenlokal nicht betrieben werden kann, da sie der Erschliessung von 18 Pflichtparkplätzen (inklusive Behindertenparkplatz) dient und ein Befahren des Geländes, welches im Einbahnverkehr vorgesehen ist, ohne die nördliche Verkehrsfläche nicht mehr möglich ist. Dass der Knoten erst vor vier bis fünf Jahren ausgebaut wurde, hat auf die Beurteilung der internen Erschliessung als betriebsnotwendige und damit nicht untergeordnete Baute keinen Einfluss.