Vorliegend handle es sich zudem um eine vorübergehende Nutzung, für welche eine Ausnahmebewilligung unter wesentlich weniger strengen Anforderungen erteilt werden könne, als dies bei dauerhaften Bauten der Fall sei. Dies sei insbesondere der Fall, weil der angrenzende Knoten der beiden Kantonsstrassen erst 2018/19 ausgebaut worden und daher innerhalb der nächsten zehn Jahre nicht mit einem weiteren Ausbau zu rechnen sei.