Festzuhalten bleibt, dass ein Blick in den Strassenlärmkataster des Kantons Aargau nahelegt, dass eine zonenkonforme Überbauung der Parzelle trotz der bestehenden Lärmbelastung möglich wäre. So weisen die benachbarten Parzellen eine ähnliche Lärmbelastung auf wie die Bauparzelle, sind jedoch mit Wohnnutzungen überbaut. Vergleicht man die aneinandergrenzenden Parzellen Nrn. bbb (mittleres Reihenhaus) und ccc (Reihenhaus in Ecklage) zeigt sich sodann, dass die Immissionswerte bei der Eckparzelle Nr. ccc überschritten, bei der durch die Überbauung abgeschirmten Parzelle Nr. bbb jedoch eingehalten sind.