Darüber hinaus kann nicht davon gesprochen werden, dass diese Art der Quartierversorgung eine ökonomische Unmöglichkeit darstellt, gibt es doch Unternehmen, welche sich gerade darauf spezialisiert haben, mit kleinen Dorfläden die Versorgung für Quartiere sicherzustellen. Diese verfügen mitunter auch über deutlich kleinere Verkaufsflächen, als von der Beschwerdeführerin vorliegend vorgesehen. Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass die vom Gemeinderat geforderte Art der Quartierversorgung unwirtschaftlich oder gar nicht mehr möglich wäre, würde dies nicht ohne Weiteres dazu führen, dass das geplante Ladenlokal der Beschwerdeführerin zugelassen werden müsste.