Die Entlastung des Quartiers sei auch der Grund, weshalb auf eine Anbindung des Langsamverkehrs ins hinterliegende Quartier verzichtet worden sei, diese könne aber ohne Weiteres realisiert werden (vgl. Beschwerde vom 7. Dezember 2022, S. 14 f., act. 59). Zudem sei eine Quartierversorgung, wie sie vom Gemeinderat gefordert werde, schon längst eine ökonomische Unmöglichkeit (vgl. Replik vom 21. April 2022, S. 11, act. 116). 4.1.1