4 von 11 Auswirkungen auf die Wohnnutzung haben. Das vorgesehene Ladenkonzept sei speziell für die Quartierversorgung entwickelt worden und biete weitestgehend Güter des täglichen Bedarfs an. Da die Erschliessung über die Kantonsstrasse erfolge, finde auch keine Belastung der Quartiererschliessung statt. Die Entlastung des Quartiers sei auch der Grund, weshalb auf eine Anbindung des Langsamverkehrs ins hinterliegende Quartier verzichtet worden sei, diese könne aber ohne Weiteres realisiert werden (vgl. Beschwerde vom 7. Dezember 2022, S. 14 f., act.