Wie die Abteilung Verkehr BVU sodann zutreffend ausführt, könnte das unmittelbar nach der Kurve erfolgende nochmalige Rechtsabbiegen in die Bauparzelle ein nachfolgendes Fahrzeug überraschen, da das anhaltende Rechtsblinken nicht als neue Richtungsanzeige wahrgenommen wird (vgl. Stellungnahme der Abteilung Verkehr BVU vom 8. Februar 2022, S. 2, act. 88). Dies vermag die Beschwerdeführerin auch nicht mit dem pauschalen Argument zu entkräften, dass bei angepasster Geschwindigkeit und genügender Aufmerksamkeit nicht mit einer erhöhten Gefahr eines Unfalls zu rechnen ist, würde dies doch für jegliche Verkehrssituation gelten. 3.4