Selbst wenn sich die Velofahrenden nach der Kurve und somit im Bereich der geplanten Einmündung in die Bauparzelle hinter dem motorisierten Verkehr befinden, bleibt ein Konflikt zwischen dem Veloverkehr und den Rechtsabbiegern bestehen, indem diese von den Rechtsabbiegern leicht übersehen werden können. Wie die Abteilung Verkehr BVU sodann zutreffend ausführt, könnte das unmittelbar nach der Kurve erfolgende nochmalige Rechtsabbiegen in die Bauparzelle ein nachfolgendes Fahrzeug überraschen, da das anhaltende Rechtsblinken nicht als neue Richtungsanzeige wahrgenommen wird (vgl. Stellungnahme der Abteilung Verkehr BVU vom 8. Februar 2022, S. 2, act. 88).