Aus dem geltenden Teilüberbauungsplan (act. 133) ist für die gesamte K ef im Bereich der Knoten die Markierung mit einem umkreisten "a" ersichtlich. Gemäss Legende steht diese Markierung unter dem Titel Ausfahrtsbeschränkungen mit dem Vermerk "Absolute Anliegerfreiheit: Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig". Die Markierung umfasst den gesamten östlichen Bereich der Bauparzelle, womit eine Ausfahrt in die K ef gemäss dem Teilüberbauungsplan ausgeschlossen ist. Die geplante Erschliessung erweist sich somit bereits deshalb als nicht zulässig.