Die Abteilung für Baubewilligungen BVU hält in ihrem Entscheid vom 26. August 2021 (S. 2, act. 46) sodann fest, dass die vorgesehene Direkterschliessung über die K ef den Verkehrsfluss des lichtsignalgesteuerten Verkehrsknotens massiv beeinträchtigen könnte, was sich negativ auf Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit auswirken würde. Der Entscheid der Abteilung für Baubewilligungen BVU ist damit in dieser Hinsicht begründet. Die Beschwerdeführerin war entgegen deren Behauptung deshalb nicht gezwungen, die vorliegende Beschwerde zu erheben, um eine Begründung zu erhalten. 2.4