Das Verkehrsgutachten C. liegt den kommunalen Vorakten nicht bei und aus den vorhandenen Unterlagen lässt auch nichts darauf schliessen, dass dieses mit dem aktuellen Baugesuch eingereicht worden wäre. Unbestritten ist, dass für das vorliegende Projekt zunächst ein anderes Baugesuch eingereicht, dieses jedoch zurückgezogen und überarbeitet wurde. Das Verkehrsgutachten C. datiert vom 20. Oktober 2020; es lag somit bereits bei Einreichung des ersten Baugesuchs vor und wurde nicht extra für das überarbeitete Projekt ausgearbeitet.