Die Fachstelle Siedlungsentwicklung und Ortsbild der Abteilung Raumentwicklung BVU äusserte sich in ihrer Stellungnahme vom 26. Januar 2022 (S. 2, act. 85) zum Rückbau des Balkons folgendermassen: "Aus fachlicher Sicht ist der Rückbau des Balkons im vorliegenden Fall als kleiner Eingriff in die Fassadengliederung zu beurteilen, der die Gesamtwirkung des Ensembles in der Qualität nicht beeinträchtigt. Der Balkon spielt nicht nur im ortsbaulichen Zusammenhang keine relevante Rolle, er ist auch für das betreffende Wohnhaus kein wesentlich prägendes charakteristisches Merkmal. Er kann als untergeordnetes gestalterisches Element bezeichnet werden."