Der Gemeinderat argumentiert sinngemäss, dass keine eindeutigen Hinweise dafür bestünden, dass es sich beim Balkon um ein traditionelles Element der in der Umgebung vorhandenen Bauernhäuser handle. In der Region gäbe es sowohl Bauernhäuser mit Balkon als auch ohne Balkon. Die Fassade des vorliegend zu beurteilenden Bauernhaus sei auch ohne Balkon sehr schön. Zudem käme der Erker nach Auffassung des Gemeinderats ohne Balkon besser zur Geltung (vgl. Stellungnahme vom 10. Februar 2022, S. 2, act. 93).