2 von 6 chen und schweren Mangel leiden würde, der die Nichtigkeit zur Folge hätte, ist jedenfalls nicht erkennbar. Entsprechend ist auf diese Verfahrensrüge nicht einzutreten (vgl. dazu auch Urteil des Bundesgerichts 1C_440/2010 vom 8. März 2011 E. 3). 3. Balkon 3.1