Zudem sind im überarbeiteten Projekt anstelle einer Fassadenschalung teilweise bewegliche Vertikalmarkisen vorgesehen, was zur Folge hat, dass der Sitzplatz bei eingefahrenen Markisen gegen aussen weniger voluminös in Erscheinung treten würde. Die räumlichen Folgen haben sich durch die Projektänderung demnach reduziert, weshalb sich der Kreis der zur Einwendung Legitimierten nicht vergrössert hat. Ob die Projektänderung nach dem Gesagten hätte öffentlich aufgelegt werden müssen, ist zumindest fraglich. Dass die Baubewilligung an einem derart offensichtli-