Während der Auflagefrist des geplanten Sitzplatzes hat nur der Beschwerdeführer Einwendung erhoben. Im Rahmen der Unterlagenergänzung wurde die Ausrichtung des gedeckten Aussensitzplatzes um 90 Grad geändert, sodass dieser neu mit seiner Längsseite parallel zur Westfassade des Wohnhauses angeordnet werden soll, wodurch eine Verbesserung der Einpassung in die Landschaft resultieren würde. Zudem sind im überarbeiteten Projekt anstelle einer Fassadenschalung teilweise bewegliche Vertikalmarkisen vorgesehen, was zur Folge hat, dass der Sitzplatz bei eingefahrenen Markisen gegen aussen weniger voluminös in Erscheinung treten würde.