Rund um den Sitzplatz ist ein betonierter Sockel vorgesehen, auf dem ein Raumgerüst aus Holzbalken erstellt werden soll. Die Oberseite des Sitzplatzes soll mit beweglichen Horizontalmarkisen, die Seiten teilweise mit beweglichen Vertikalmarkisen geschlossen werden können (vgl. Unterlagenergänzung der Bauherrschaft vom 19. Februar 2021, S. 2, act. 30). Die Parzelle Nr. aaa befindet sich gemäss der geltenden Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde R. (beschlossen vom Einwohnerrat am […] und genehmigt durch den Regierungsrat am […] sowie dazugehörigem Kulturlandplan/Natur- und Heimatschutzplan in der Landwirtschaftszone I (Fruchtfolgefläche 1 und 2) ausserhalb der Bauzone.