Nach dem Gesagten muss vorliegend festgehalten werden, dass damit zunächst Aussage gegen Aussage steht, womit sich gleichzeitig die Frage nach der Beweislast stellt. § 24 VRPG enthält Vorschriften über Beweismittel und verweist in Absatz 4 in Bezug auf übrige Fragen des Beweisrechts auf das Zivilprozessrecht, soweit die Unterschiede der beiden Verfahrensarten dies nicht ausschliessen. Im Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind namentlich die Grundsätze der Gesetzmässigkeit und die Ermittlung des Sachverhalts durch die Behörden unter Beachtung der Vorbringen der Parteien zu beachten (§§ 2 und 17 VRPG). Die Beweisfragen sind in Art.