Nennenswerte Vorkommnisse habe es während der 120 Minuten dauernden Prüfung keine gegeben. Absolute Ruhe in einem Raum mit insgesamt 37 Personen sei allerdings kaum möglich, kleinere Störungen wie das Husten oder Niesen durch einzelne Personen oder das versehentliche Herunterfallen eines Gegenstands auf den Boden seien normal und mit solchen kleinen "Störungen" müssten die Kandidatinnen und Kandidaten auch umgehen können, zumal sie sich das auch von den Klassenprüfungen während der Lehrzeit gewohnt seien. Es entspreche zudem nicht den Tatsachen, dass die beiden Aufsichtspersonen während der gesamten Prüfungszeit störend kontrolliert hätten.