Die Beschwerdeführerin rügt in ihrer Eingabe vom 11. Oktober 2022, während der Durchführung der Prüfung sei es zu Verfahrensfehlern gekommen. Zur Konkretisierung werden zwei Beispiele angeführt: Einige Prüflinge hätten nach dem Prüfungsende während einiger Minuten unbemerkt weiterschreiben können. Dies habe ihnen einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber denjenigen verschafft, die sich an die offizielle Prüfungszeit gehalten haben. Ein Prüfling sei des Weiteren zu spät erschienen, wodurch im Prüfungsraum Unruhe entstanden sei. Die Prüfungsaufsicht habe zudem während der ganzen 90-minütigen Prüfung Kontrollen durchgeführt. Auch dadurch sei es zu Unruhe im Prüfungsraum gekommen.