Aufgrund dieser gebotenen Zurückhaltung bei der Überprüfung von Examensleistungen sieht sich der Regierungsrat im vorliegenden Fall nicht zu einer Notenkorrektur veranlasst mit der Folge, dass der Beschwerdeführerin das Fähigkeitszeugnis ausgehändigt werden könnte. Zu den Rügen der Beschwerdeführerin bezüglich falscher Bewertungen und Korrekturen der Deutschprüfung ist Folgendes festzuhalten: Die Chefexpertin und Fachvorsteherin Deutsch Kaufleute geht in ihrer Stellungnahme vom 14. August 2022 sehr detailliert auf die einzelnen Rügen ein und erläutert genau, weshalb jeweils nicht eine höhere Punktzahl vergeben werden konnte oder ein Punkteabzug erfolgt ist.