Die Beschwerdeführerin erreichte im Qualifikationsverfahren für den schulischen Teil die Gesamtnote 3,9, in den Fächern "Wirtschaft und Gesellschaft I" und "Standardsprache (Deutsch)" sowie bei den Projektarbeiten zudem jeweils eine ungenügende Fachnote, weshalb ihr das eidgenössische Fähigkeitszeugnis nicht ausgestellt wurde. 2. 2.1