Das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist demgemäss insgesamt als hoch einzustufen. Diesem gewichtigen öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands stehen vor allem die Vermögensinteressen der Beschwerdeführenden gegenüber. Gemäss den Baugesuchunterlagen betrugen die Baukosten für die Erneuerung der Betonplatte Fr. 1'000.– (vgl. Baugesuch vom 24. Februar 2021, act. 55). Zur Höhe der Rückbaukosten machen die Beschwerdeführenden keine Angaben. Die Kosten für einen Rückbau dürften sich aber in einem ähnlichen Rahmen wie die Erstellungskosten bewegen.