Da jedoch der Schweinestall nicht genutzt werden darf, ist eine Sanierung des Vorplatzes wenig sinnvoll und wird daher abgewiesen." Sinngemäss schliessen die Beschwerdeführenden daraus, dass sich durch die erfolgte Bewilligung zur Umnutzung des Schweinestalls zu einem Geräteschuppen und einem Lager für Imkereibedarf der Sachverhalt geändert habe und erwartungsgemäss auch eine Sanierung der Betonplatte nun sinnvoll sei und somit bewilligt werden müsste.