Aus Sicht der Abteilung für Baubewilligungen BVU hingegen besteht keine Notwendigkeit für eine befestigte Fläche. Die Platte erleichtere lediglich die Arbeiten, sei praktisch und diene der Bequemlichkeit. Auch sei die Fläche – unter dem Aspekt der Hygiene betrachtet – nicht steril. Die Abteilung für Baubewilligungen BVU bringt zudem vor, dass das Gebiet ausserhalb der Bauzone möglichst von Bauten und Anlagen freigehalten werden solle.