Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bildet die von der Vorinstanz verfügte Abweisung der Neubetonierung des Teilstücks der Betonplatte vor dem ehemaligen Schweinestall auf der Parzelle Nr. bbb in der Gemeinde Q._____. Die Parzelle Nr. bbb befindet sich gemäss geltender Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Q._____ (von der Gemeindeversammlung beschlossen am […], vom Regierungsrat genehmigt am […]) und dem dazugehörigen Kulturlandplan in der Landwirtschaftszone. 2. Nachträgliche Bewilligungsfähigkeit 2.1