Es ist wohl nicht auszuschliessen, dass es durch die Veranstaltung von Anlässen in der "Working Area" gelegentlich zu Geräuschen (zum Beispiel durch Gespräche oder Gelächter) kommen wird, die im Wohnhaus der Beschwerdeführenden zu hören sein werden. Indessen ist mit den Beschwerdegegnerinnen und dem Gemeinderat (vgl. Stellungnahmen vom 13. und 16. September 2022, act. 102 und 124) festzuhalten, dass im Moment keinerlei Grund zur Annahme besteht, dass die Überschreitung der einschlägigen Belastungsgrenzwerte der Empfindlichkeitsstufe II zu befürchten ist;