abis GschV (Baulücke innerhalb einer Gebäudegruppe) eine Ausnahmebewilligung (vgl. act. 64). Des Weiteren erklärt die Abteilung Landschaft und Gewässer BVU in ihrer Stellungnahme vom 6. September 2022, da bereits die beidseitigen Uferwege (K-Weg und L-Weg) eine Beeinträchtigung des Gewässerraums darstellen würden und eine künftige Verbreiterung der E (Bach) nahezu auszuschliessen sei, wäre ein erweiterter Abstand für das vorliegende Projekt unverhältnismässig und ohne Mehrwert für die E (Bach) (vgl. act. 96).