Diese Beurteilung erfolgte betreffend den Unterflur- und den Grüncontainer sowie die sechs (die Anzahl der Pflichtparklätze übersteigenden) Besucherparkplätze zu Recht; ebenfalls korrekterweise wurde schliesslich ein Beseitigungsrevers verfügt (vgl. Entscheid des Gemeinderats vom 13. Juni 2022, act. 73).